Rechtsprechung
   VG Augsburg, 21.12.2010 - Au 5 K 10.30472   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,72701
VG Augsburg, 21.12.2010 - Au 5 K 10.30472 (https://dejure.org/2010,72701)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21.12.2010 - Au 5 K 10.30472 (https://dejure.org/2010,72701)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - Au 5 K 10.30472 (https://dejure.org/2010,72701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,72701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abschiebungsanordnung; Italien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Augsburg, 21.12.2010 - Au 5 K 10.30472
    Für die Prüfung der Frage, ob ein Ausnahmefall vorliegt, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG vom 14.5.1996 BVerfGE 94, 49 ff. zu der Frage, ob ein Ausnahmefall vorliegt, der in verfassungskonformer Auslegung des § 34 a AsylVfG eine Prüfung im Eilrechtsschutz ermöglicht) beispielhaft Sonderfälle gebildet, wie etwa die drohende Todesstrafe im Drittstaat, sonstige Ausnahmesituationen, aber auch, dass der Drittstaat sich des Flüchtlings ohne jede Prüfung des Schutzgesuchs entledigen könnte.
  • VG Augsburg, 15.07.2011 - Au 5 E 11.30267

    Einstweiliger Rechtsschutz; Irak; Rücküberstellung nach Italien; Italien als

    Die von der Antragstellerin weiter verfolgte Klage auf Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes vom 9. September 2010 wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 21. Dezember 2010 in Bezug auf die Abschiebungsanordnung nach Italien in Ziffer 2. des angefochtenen Bescheides vom 9. September 2010 abgewiesen (Verfahren Au 5 K 10.30472).

    Wegen der weiteren Einzelheiten und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte, die beigezogenen Akten der Verfahren Au 5 E 10.30446 und Au 5 K 10.30472 sowie die von der Antragsgegnerin vorgelegten Behördenakten verwiesen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht